Tätigkeitsbeschreibung FSJ / BFD

Tätigkeitsbeschreibung im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst — Pflegedienst

Folgende Tätigkeiten dürfen nach der Einarbeitungszeit durchgeführt werden:

Mithilfe / Hilfe leisten bei der Grund- und Behandlungspflege:

  • Körperpflege / Waschen, Waschwasser stellen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege, Haar- und Nagelpflege
  • Betten, Lagern und Mobilisieren
  • Gebrauch von Steckbecken, Urinflasche und Nachtstuhl
  • An- und Ausziehen, Gehen, Benutzen von Rollstuhl / Rollator / Gehstützen
  • Versorgung druckgefährdeter Stellen (lagern, eincremen)
  • Austragen von Speisen und Abräumen des Geschirrs
  • Vorbereiten des Patienten zum Essen, beim Essen behilflich sein, Essen eingeben
  • Essenswünsche erfragen
  • Messen und Wiegen der Patienten
  • Messen der Körpertemperatur, Blutdruck, Puls nach Anweisung
  • Transport von Patienten, Begleitung von Patienten zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • Verordnungen, z.B. Inhalierer stellen nach Anweisung, Einreibungen,
  • Einfache Verbände (Pflasterwechsel) nach Anweisung
  • Pflege Sterbender und Versorgen Verstorbener
  • Hol- und Bringdienste leisten
  • Aufräum- und Auffüllarbeiten
  • Säubern, Desinfizieren von Pflegeutensilien, Geräten und sonstigen Materialien

Je nach Eignung und Befähigung kann die Stationsleitung bzw. deren Vertretung das Aufgabengebiet erweitern. Tätigkeiten, die ausschließlich von examiniertem Pflegepersonal durchgeführt werden dürfen, können nicht übertragen werden.

Tätigkeitsbeschreibung im FSJ und im BFD — Patientenfahrdienst                    

Folgende Tätigkeiten dürfen nach der Einarbeitungszeit im Patientenfahrdienst im Wesentlichen durchgeführt werden:

  • Transport und Begleitung von Patienten zu diagnostischen Maßnahmen in die Endoskopie, Funktionsdiagnostik und zum Röntgen
  • Transport und Begleitung von den Abteilungen in die Station
  • Hol- und Bringdienste leisten

In der Endoskopie sind folgende Tätigkeiten möglich:

  • Desinfektionslösung ansetzen
  • Wischdesinfektion der Patientenliegen
  • Untersuchungsraum mit vorbereiten
  • Assistenz im Sonoraum
  • Dokumente und Abführmedikation für ambulante Pat. vorbereiten
  • Material aus Waschmaschine abtrocknen
  • RR, Puls und Temperatur messen
  • Assistenz bei Biopsien
  • Assistenz bei Gastroskopien
  • Pat. Geschirr spülen

Je nach Eignung und Befähigung kann die Abteilung das Aufgabengebiet erweitern; Tätigkeiten, die ausschließlich von examiniertem Pflegepersonal durchgeführt werden dürfen, können nicht übertragen werden.

Tätigkeitsbeschreibung im Bundesfreiwilligendienst — Technischen Dienst

Folgende Tätigkeiten dürfen nach der Einarbeitungszeit im Technischen Dienst im Wesentlichen durchgeführt werden:

Hausmeisterdienste:

  • Einfache Wartungsarbeiten
  • Kleinreparaturen
  • Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen
  • Winterräum- und Streudienste
  • Reinigungsarbeiten im Außenbereich
  • Besorgungen

Handwerkliche Tätigkeiten:

  • Einfache Vor- und Nachbereitungsarbeiten bei Bau- oder Renovierungsmaßnahme
  • Kleinreparaturen

Technische Dienste:

  • Auf- und Abbau technischer Geräte

Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, für die fachliche Mindestqualifikationen vorgeschrieben sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeiten an Elektro- und Gasanlagen und dazugehörigen Leitungen und Installationen.